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Bei Kauf über einen Haus-Bauträger Verträge prüfen

Der Hauskauf über einen spezialisierten Haus-Bauträger kann viele Vorteile haben. Kaufvertrag sowie Bau- und Leistungsbeschreibung müssen in allen Einzelheiten sorgfältig geprüft werden.

Der Hauskauf ist ein komplexer Vorgang, der vom Grundstückskauf über Bauplanung und Genehmigung, über Bauleitung bis zur schlüsselfertigen Erstellung reicht. Unternehmen haben sich als spezialisierte Haus-Bauträger etabliert, die dem Hauskäufer eine schlüsselfertige Fertigstellung zu einem vereinbarten Zeitpunkt vertraglich zu einem Festpreis garantieren. Hat ein Bauträger einen guten Ruf und mehrere Jahre Erfahrung, ist der Hauskauf über einen Bauträger eine angenehme und im Ergebnis auch kostengünstige Angelegenheit, zumal mit dem Bauträger auch individuelle Änderungen und Zusatzausstattungen für das eigene Traumhaus vereinbart werden können.

Stellt sich allerdings heraus, dass ein Bauträger nicht die erforderliche Qualifikation und Erfahrung hat, kann der Kauf über einen Haus-Bauträger schnell zum Albtraum werden. Deshalb sollte man sich der Kaufentscheidung sehr genau über den Bauträger informieren. Dabei ist es am besten, bereits fertiggestellte Einfamilienhäuser von außen, möglichst auch von innen zu besichtigen und mit den Eigentümern zu sprechen. Dabei kann man wertvolle Informationen über die Art und Weise der Bauabwicklung und den Umgang mit den Kunden durch den Bauträger erfahren. Zufriedene Altkunden des Bauträgers sind dabei eine hervorragende Referenz. Erfahrene Bauträger binden ihre Altkunden gerne als eine Art Marketingreferenz in ihre Verkaufsbemühungen ein.

Unabhängig von der Referenzqualität des Bauträgers mmüssen im Vorfeld einer notariellen Beurkundung alle Vertragsunterlagen einer genauen Prüfung unterzogen werden. Dazu zählen der Kaufvertragsentwurf und die Bau- und Leistungsbeschreibung, die als notariell beurkundetes Dokument über eine Identitätserklärung dem Kaufvertag anhängt und wichtiger Vertragsbestandteil ist. Ein Kaufinteressent sollte sich nicht scheuen, mit dem Haus-Bauträger vorab alle Einzelheiten der Bau- und Leistungsbeschreibung Punkt für Punkt durchzugehen und an einzelnen Stellen Nachbesserungen zu verlangen.

Ein Kaufvertragsentwurf muss laut Gesetz immer zwei Wochen vor der notariellen Beurkundung vorliegen. Der Käufer sollte auf die Einhaltung dieser Regel achten, damit er sorgfältig alle Bestimmungen prüfen kann.