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Das Aufsetzen des Arbeitsvertrag für Aushilfen

Eine Arbeit auf einer 400€-Basis ist für viele Arbeitnehmer ein willkommenes Nebeneinkommen. Doch als Arbeitgeber gibt es einige wichtige Punkte bei dem Arbeitsvertrag für eine Aushilfe zu beachten.

Als Arbeitgeber, der eine Aushilfe auf ­400€-Basis beschäftigt, muss man auch mit dieser, entgegen der landläufigen Meinung, einen Arbeitsvertrag abschließen. Allerdings gibt es bei diesem einige Punkte zu beachten. Als Erstes sind die Gehälter und Arbeitszeiten für Aushilfen nicht tariflich vereinbart, somit werden diese frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

So empfiehlt es sich mit der Aushilfe einen Stundenlohn, sowie eine bestimmte Stundenzahl pro Woche oder Monat auszuhandeln. Das Gleiche gilt auch für den Urlaubsanspruch der Aushilfe. In der Regel steht einer Vollzeitkraft bei 6 Tagen Arbeit die Woche, ein Urlaub von 24 Tagen pro Jahr zu. Die Urlaubstage, die ihr allerdings effektiv zustehen, errechnet man mit folgender Formel: (Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24) / 6 Tage = Urlaubstage. Die Formel klingt auf den ersten Blick kompliziert, doch ist sie äußerst hilfreich, um den der Aushilfe zustehenden Urlaub zu errechnen. So stehen einer Aushilfe, die zwei Tage, je fünf Stunden, die Woche arbeitet, ein Urlaub von acht Tagen zu.

Darüber hinaus muss man den Arbeitnehmer darüber aufklären, dass er die Möglichkeit hat, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten, sowie ob die Aushilfe eine eigene Krankenversicherung hat und wer die Lohnsteuer trägt. Des Weiteren muss man sich als Arbeitgeber darüber aufklären lassen, ob und welcher anderen Nebenbeschäftigung dieser womöglich nachgeht, um ihn wirklich auf einer 400€-Basis beschäftigen zu können.